Anmeldung1. Anmeldung in OberösterreichGemäß dem Oö. Chancengleichheitsgesetz, welches seit 1. September 2008 in Kraft ist, erfolgt die Zuteilung von Werkstätten- und Fördergruppenplätzen über die Bezirksverwaltungsbehörden des aktuellen Wohnortes in Abstimmung mit der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich. Die Abgabe einer Bedarfsmeldung ist Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Leistung und in der Regel mit Wartezeiten verbunden. Für nähere Informationen zu Arbeitsangeboten im Diakoniewerk kontaktieren Sie bitte Für Anmeldungen zur fähigkeitsorientierten Aktivität in Oberösterreich benötigen Sie folgendes Formular: Weitere Formulare für Menschen mit Beeinträchtigung sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich abrufbar: Das Anmeldeformular und die Bedarfsmeldung schicken Sie bitte ausgefüllt an Frau Helga Pfarrhofer. Wir leiten die Bedarfsmeldung gerne an die Bezirksverwaltungsbehörde weiter und halten Ihre Anmeldung in Evidenz. 2. Anmeldung in anderen Bundesländern Zur Anmeldung für folgende Werkstätten und Fördergruppen kontaktieren Sie bitte |






